Städtisches Förderprogramm
Die Stadt Kreuzlingen fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffizientes Bauen aktiv mit einem eigenen Förderprogramm. Die Förderung umfasst neben energetischen Sanierungen auch den erneuerbaren Heizungsersatz, die Erstellung effizienter Neubauten sowie Massnahmen im Bereich der Elektromobilität.
Die städtischen Förderungen bauen auf dem kantonalen Förderprogramm und dessen Auszahlungsbedingungen auf.
- Förderprogramm Kanton Thurgau: Förderprogramm_TG_2026_V1.1.pdf
- Förderprogramm Stadt Kreuzlingen: 164
Förderungsantrag
Um eine städtische Förderung zu beantragen, wenden Sie sich an den Energiebeauftragten der Stadt Kreuzlingen unter 071 677 63 84. Zu beachten gilt ausserdem das Merkblatt für Fördergesuche der Stadt Kreuzlingen.
Wichtig
Reichen Sie Ihr Fördergesuch immer zuerst beim Kanton Thurgau ein. Die kantonale Förderzusage und die anschliessende Auszahlungsbestätigung dienen als notwendige Basis für die städtischen Förderbeiträge (Ausnahme Art. 3 Abs. 1 lit. f und h).
Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor dem Baustart eingereicht werden muss (Ausnahme GEAK-Berichte). Die Förderzusage ist jeweils 2 Jahre ab Einreichung gültig. Eine Fristverlängerung ist möglich.
Förderung durch den Bund
Photovoltaikanlagen werden durch den Bund gefördert. Mit dem Tarifrechner von Pronovo können die Förderbeiträge berechnet werden.